EUROVISION SONG CONTEST 2023
SCHWEIZER REGLEMENT
Stand: 12.07.2022
SRF, RTS, RSI und RTR (im Reglement «SRG SSR» genannt) suchen zusammen den Schweizer Song und die Künstlerin oder den Künstler für den «Eurovision Song Contest» 2023. Bewerbungen werden zwischen dem 25.08.2022 und dem 08.09.2022 um 22:00 Uhr entgegengenommen.
ALLGEMEINE ANMELDEBEDINGUNGEN
- Die SRG SSR sucht einen zeitgemässen Song, der internationalen Anforderungen entspricht und auffällt. Der Text soll eine starke, klare und verständliche Message haben.
- Bewerbungen müssen mit einer Audiodatei über die offizielle Plattform der SRG SSR eingereicht werden. (srf.ch/eurovision)
- Die Bewerbung, bzw. der Song, kann nur von den jeweiligen Rechteinhabern hochgeladen werden. Pro Rechteinhaber:in können maximal fünf Songs eingereicht werden. Durch den Upload wird bestätigt, dass alle Rechteinhaber:innen mit der Einreichung einverstanden sind und der Teilnahme an der Schweizer Selektion und dem «Eurovision Song Contest» nichts entgegensteht.
- Durch den Upload akzeptieren alle Rechteinhaber:innen des Werks das Schweizer Reglement und die internationalen Regeln zum «Eurovision Song Contest» der EBU.
- Die Teilnahme von kommerziellen oder religiösen Organisationen sowie von Non Profit-Organisationen und Stiftungen ist grundsätzlich nicht erlaubt.
- Die Rechteinhaber:innen garantieren, dass der vertragsgemässen Herstellung und Nutzung des Werkes, der Produktion sowie der Darbietungen keinerlei Absprachen mit Dritten, zum Beispiel mit Labels, Managements, Veranstaltern oder Agenturen, entgegenstehen. Die Rechteinhaber:innen halten die SRG SSR von allen Ansprüchen Dritter sachlich, zeitlich und örtlich uneingeschränkt frei.
- Eingereichte Songs können zu einem späteren Zeitpunkt nicht zurückgezogen werden.
DIE SELEKTION
- Alle eingereichten Songbewerbungen werden redaktionell geprüft und bewertet. Songs, die dem Qualitätsanspruch nicht genügen oder nicht dem Reglement entsprechen, scheiden aus. Anschliessend geschieht die definitive Selektion der Songs und Künstler:innen über mehrere Stufen und Etappen durch ein 100 köpfiges Zuschauerpanel und eine 20-köpfige internationale Fachjury.
- Manipulationen, Bestechungsversuche oder Unregelmässigkeiten beim Voting der Jury oder des Panels können zum Ausschluss des Songs, Interpret:innen und Jury- oder Panelmitglieds führen.
ANREGUNG FÜR THEMATISCHE BEZÜGE ODER KONZEPTSONGS
- Beim «Eurovision Song Contest» geht es u.a. auch darum durch das Aufgreifen von bestimmten Themen die Gefühle der Zuschauer:innen und Juror:innen zu wecken. Wir ermutigen daher Komponist:innen und Autor:innen auch Songs einzureichen, die Themen zum aktuellen Zeitgeschehen aufgreifen oder durch Ihren Inhalt eine emotionale Reaktion oder Wiedererkennung beim ESC-Publikum hervorrufen.
BESTIMMUNGEN ZUM SONG
- Die Rechteinhaber:innen bestätigen mit der Anmeldung, dass es sich beim eingereichten Song um ein selbst geschaffenes Werk (Komposition/Text) und in keiner Art und Weise um ein Plagiat handelt.
- Die Rechteinhaber:innen des Songs müssen den Lizenzbestimmungen der EBU zustimmen. Diese sind Teil der Regeln zum «Eurovision Song Contest».
- Der eingereichte Song darf nicht länger als drei Minuten sein.
- Songtexte können in jeder Sprache eingereicht werden
- Der Song darf keine politischen, rassistischen oder gewaltverherrlichenden Texte beinhalten.
- Instrumentalversionen werden nicht zugelassen. Jeder Titel muss gesungene oder
gesprochene Passagen enthalten. - Es können auch Songs eingereicht werden, bei denen die Interpretin oder der Interpret noch nicht feststeht. In diesem Fall muss aber zwingend eine Demostimme auf dem Song enthalten sein.
- Sämtliche Bewerber werden bis Ende 2022 über den Ausgang der Selektion informiert.
- Alle Songs, welche sich nicht qualifiziert haben, werden von der SRG SSR nicht veröffentlicht.
- Die SRG SSR kann auf ihren Wunsch aus Qualitätsgründen jederzeit eine Überarbeitung des Songproducings oder des Songtextes fordern und hat diesbezüglich das alleinige Entscheidungsrecht.
BESTIMMUNGEN ZUM INTERPRETEN
- Die Interpret:innen anerkennen sämtliche Reglemente in Zusammenhang mit dem «Eurovision Song Contest».
- Keine Interpretin oder Interpret darf für mehr als ein Land am «Eurovision Song Contest» antreten.
- Interpret:innen, die Schweizer Staatsbürger:innen sind oder einen Wohnsitz in der Schweiz haben, werden bei Punktegleichstand bevorzugt. Die Staatsangehörigkeit ist jedoch nicht ausschlaggebend und schliesst niemanden davon aus, einen Song einzusingen.
- Das Mindestalter der Interpret:innen beträgt 16 Jahre (Stichdatum: 01.05.2023).
- Da auch Songs mit Demostimmen eingereicht werden können, muss beim Upload angegeben werden, ob die Interpretin oder der Interpret am Wettbewerb teilnehmen möchte oder nicht.
- Die Interpret:innen, und damit die Stimmen der Songs, können von der SRG SSR aus Qualitätsgründen während des Selektionsprozesses jederzeit ausgetauscht werden. Die SRG SSR entscheidet abschliessend, welche Interpret:innen welche Songs singen.
- Die Teilnahme der Gewinnerin oder des Gewinners der Schweizer Selektion für den «Eurovision Song Contest» wird mittels eines schriftlichen Vertrags geregelt.
- Die Interpret:innen stehen ab Januar 2023 für Proben und im März/April 2023 für Promotermine und Proben zur Verfügung.
- Mit der Vertragsunterzeichnung erklären sich die Interpreten verbindlich bereit, den Song am «Eurovision Song Contest» 2023 darzubieten und damit die Schweiz zu vertreten. Die internationalen Halbfinalsendungen und das internationale Finale finden voraussichtlich im Mai 2023 statt. Die Anwesenheitspflicht am Austragungsortbeträgt ca. zwei Wochen und ist abhängig vom Probeplan der EBU.
DIE LIVESHOWS AM «EUROVISION SONG CONTEST»
- Die Interpret:innen präsentieren den Gesang ihres Songs live. Zurzeit wird davon ausgegangen, dass die Backing Vocals Playback oder live sein können (analog 2022). Die Entscheidung, welche Variante gewählt wird, liegt alleine bei der SRG SSR.
- Der Song wird von einem oder mehreren Sänger:innen/Musiker:innen interpretiert. Dabei dürfen maximal sechs Personen (inklusive Tänzer:innen/Musiker:innen/Backing Vocals) auf der Bühne präsent sein.
- Alle Instrumente sind Playback.
- Auf der Bühne sind keine Tiere erlaubt.
- Politische, rassistische oder gewaltverherrlichende Aussagen, Gesten oder Symbole sind nicht erlaubt.
- Bei der Inszenierung und der Creative Direction hat die SRG SSR das alleinige Entscheidungsrecht. Die Inszenierung beinhaltet unter anderem Kleidung, Choreografie, Licht, und LED Content.
ZUSÄTZLICHE BESTIMMUNGEN
- Die EBU veröffentlicht ein internationales Reglement für den «Eurovision Song Contest». Sollte das internationale Reglement vom nationalen Reglement abweichen, so gilt das internationale Reglement. Sämtliche Regelungen bezüglich Teilnahme am Halbfinale beziehungsweise Finale des «Eurovision Song Contest» 2023, werden in diesem Reglement geregelt und sind für die Siegerin oder den Sieger der nationalen Selektion verbindlich.
- Beiträge, die gegen das nationale oder internationale Reglement verstossen, werden von der SRG SSR oder der EBU disqualifiziert.
- Die SRG SSR behält sich das Recht vor, jederzeit notwendige Anpassungen im Selektionsprozess und Reglement vorzunehmen, um den gewünschten Qualitätsanspruch erfüllen zu können.
- Nutzungsrecht: Die SRG SSR kann das Werk des finalen Schweizer Beitrags für den «Eurovision Song Contest» unentgeltlich auf allen Vektoren (Radio, TV, Online, Social Media, usw.) ohne jegliche Auflagen oder Einschränkungen nutzen.
- Urheberrecht: Die Rechteinhaber des Songs behalten stets ihre Rechte am Werk, welche über die Verwertungsgesellschaften (z.B. SUISA) abgerechnet werden.
- Der Song darf nicht vor dem 01.09.2022 ganz oder teilweise veröffentlicht worden sein (Radio, TV, Internet, öffentliche Aufführung, Tonträger usw.). Der Zeitpunkt der Veröffentlichung und die Kommunikation zum Schweizer Beitrag (inkl. Songtitel, Interpreten und Komponisten/Texter) wird von der SRG SSR bestimmt.
- Die SRG SSR behält sich das Recht vor, das vorliegende Reglement jederzeit abzuändern oder dem internationalen Reglement anzupassen. Aus Reglementänderungen können keine Ansprüche seitens der Teilnehmer:innen geltend gemacht werden.
- Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
- Es gilt die deutschsprachige Fassung des Reglements.
Zürich, 12.07.2022
Yves Schifferle
Head of Delegation SRG SSR
Schweizer Radio und Fernsehen SRF
Fernsehstrasse 1-4
8052 Zürich
Telefon +41 44 305 66 11
yves.schifferle@srf.ch